Rechtsanwalt Dr. Böttner – Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg
Kaum eine Situation im Strafverfahren ist so belastend wie die Vollstreckung von Untersuchungshaft (U-Haft) aufgrund eines Haftbefehls. Wird ein Haftbefehl vollzogen, werden Sie von einer Sekunde auf die andere aus dem normalen Leben gerissen. Auch wenn Sie Angehöriger eines Festgenommenen sind, sind Sie mit der Situation wahrscheinlich überfordert und wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen und wie sie helfen können.
Wie kann Ihnen ein Strafverteidiger bei U-Haft helfen?
Die Freiheit ist das höchste Gut und die Untersuchungshaft ein Alptraum. Dies wissen wir und kämpfen deshalb an Ihrer Seite wenn es darum geht, die Aufhebung oder Außervollzugsetzung eines Haftbefehls zu erreichen. Mit jahrelanger und ausschließlicher Spezialisierung auf Strafrecht kann Ihnen die Anwaltskanzlei Dr. Böttner in U-Haft Fällen in mehrere Hinsicht Unterstützung leisten. Wenn Sie schnelle Hilfe durch einen Strafverteidiger zur Aufhebung eines Haftbefehls benötigen, steht Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen mit Rechtsanwalt Dr. Böttner ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht zur Seite.
Ist die Untersuchungshaft unvermeidbar, bestehen dennoch viele Möglichkeiten, diese durch eine effektive Strafverteidigung abzukürzen und den Aufenthalt zu erleichtern. Auch dazu beraten wir Sie gerne.
Verhaftungen finden häufig außerhalb der normalen Geschäftszeiten statt. Deshalb ist die Anwaltskanzlei Dr. Böttner für diesen Notfall auch außerhalb der Kernzeiten unter der Tel: 040/18018477 bei Verhaftungen und Durchsuchungen erreichbar.